Wir legen Wert auf eine benutzerfreundliche Gestaltung unserer Webseite und möchten so vielen Menschen wie möglich einen einfachen Zugang zu unseren Informationen ermöglichen.
Rechtliche Einschätzung zur Barrierefreiheit
Laut dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der zugrunde liegenden EU-Richtlinie 2019/882 sind Unternehmen, die digitale Dienstleistungen bereitstellen, ab dem 28. Juni 2025 verpflichtet, ihre Webseiten barrierefrei zu gestalten.
Für diese Webseite besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit, da:
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Über diese Seite keine digitalen Dienstleistungen erbracht werden, wie z. B. Online-Buchung, digitale Vertragserfüllung oder Shop-Funktionen
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Das vorhandene Kontaktformular dient ausschließlich zur allgemeinen Kontaktaufnahme
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Die Webseite dient ausschließlich Informationszwecken
Freiwillige Maßnahmen zur besseren Zugänglichkeit
Unabhängig von gesetzlichen Pflichten wurden folgende Maßnahmen umgesetzt, um die Webseite möglichst zugänglich zu machen:
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Klar strukturierte Inhalte
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Texte in verständlicher Sprache
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Vergrößerbare Schrift über Browserfunktionen
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Alt-Texte für sämtliche Bilder
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Responsives Layout für mobile und Desktopgeräte
Kontakt bei Fragen zur Barrierefreiheit
Wenn Sie auf dieser Webseite Barrieren entdecken oder Hinweise zur Verbesserung haben, freuen wir uns über Ihre Nachricht:
E-Mail: info@nienaber-ostbevern.de
